Mit Rechtskraft der Scheidung endet die Familienversicherung. Wichtigste Frist: 3 Monate für GKV-Anmeldung (§ 188 Abs. 4 SGB V). Kinder bleiben beim GKV-Elternteil familienversichert. PKV-Versicherte müssen einen eigenen Vertrag abschließen oder prüfen, ob ein GKV-Wechsel möglich ist.
Wann endet die Familienversicherung?
Die beitragsfreie Familienversicherung (§ 10 SGB V) endet mit dem Tag, an dem das Scheidungsurteil rechtskräftig wird — also in der Regel einen Monat nach Verkündung, wenn keine Rechtsmittel eingelegt werden. Die bloße Trennung oder das Trennungsjahr beenden die Familienversicherung nicht.
Ihre Optionen nach der Scheidung (GKV)
- Pflichtmitgliedschaft: Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, wird automatisch bei der Krankenkasse des Arbeitgebers Pflichtmitglied
- Freiwillige Mitgliedschaft (§ 9 SGB V): Wer nicht pflichtversichert ist (Selbstständige, Beamte), kann der bisherigen Krankenkasse beitreten. Beitrag richtet sich nach dem eigenen Einkommen
- Weiterversicherung über Unterhalt: Bei Unterhaltsbezug ggf. weiterhin über Ex-Partner versicherbar — Krankenkasse direkt anfragen
Private Krankenversicherung (PKV): Besonderheiten
War der Ehegatte über die PKV des Partners mitversichert, endet dieser Schutz mit der Scheidung. Optionen:
- Eigener PKV-Vertrag: Ggf. Rückkehr zur früheren Police möglich
- Wechsel in GKV: Nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, Einkommen unter 5.962,50 €/Monat brutto 2026)
- PKV-Basistarif: Falls kein anderer Versicherungsschutz erhältlich — Prämien auf GKV-Niveau begrenzt
Kinder: Was ändert sich?
Kinder bleiben familienversichert beim Elternteil in der GKV, solange sie kein eigenes Einkommen haben und unter 25 Jahre alt sind. Eine Trennung oder Scheidung ändert daran nichts — nur bei Wechsel des betreuenden Elternteils muss ggf. umgemeldet werden.
Checkliste nach der Scheidung
- Rechtskraftbescheinigung des Scheidungsurteils bei der Krankenkasse einreichen
- Neue GKV-Mitgliedschaft innerhalb von 3 Monaten anmelden
- PKV-Vertrag auf eigenen Bestand umstellen oder Tarif neu prüfen
- Kinder ummelden oder Familienversicherung bestätigen lassen
- Beihilfeansprüche (Beamte) neu klären
Offizielle Quellen
§ 188 SGB V — Ende der Familienversicherung (Gesetzestext) GKV-Spitzenverband — Krankenversicherung Verbraucherzentrale — Krankenversicherung nach ScheidungNichts vergessen nach der Scheidung
Unsere Checkliste "Phase 4: Nach der Scheidung" listet alle Behördengänge und Fristen.