§ 188 SGB V · Sozialrecht Ratgeber

Krankenversicherung nach Trennung & Scheidung

Wann endet die Familienversicherung? Welche 3-Monats-Frist gilt? GKV, PKV und Basistarif nach der Scheidung — alle Optionen verständlich erklärt.

📅 Aktualisiert: Januar 2026 ⏱ Lesedauer: ca. 7 Min. ⚖️ § 188 SGB V, § 10 SGB V
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TL;DR — Zusammenfassung

Mit Rechtskraft der Scheidung endet die Familienversicherung. Wichtigste Frist: 3 Monate für GKV-Anmeldung (§ 188 Abs. 4 SGB V). Kinder bleiben beim GKV-Elternteil familienversichert. PKV-Versicherte müssen einen eigenen Vertrag abschließen oder prüfen, ob ein GKV-Wechsel möglich ist.

📌 Direkte Antwort (aktualisiert Januar 2026) Die Familienversicherung endet mit Rechtskraft der Scheidung. Innerhalb von 3 Monaten muss eine neue GKV-Mitgliedschaft begründet werden (§ 188 Abs. 4 SGB V). Kinder bleiben familienversichert beim GKV-Elternteil.

Wann endet die Familienversicherung?

Die beitragsfreie Familienversicherung (§ 10 SGB V) endet mit dem Tag, an dem das Scheidungsurteil rechtskräftig wird — also in der Regel einen Monat nach Verkündung, wenn keine Rechtsmittel eingelegt werden. Die bloße Trennung oder das Trennungsjahr beenden die Familienversicherung nicht.

⚠️ 3-Monats-Frist einhalten: Ab Rechtskraft des Scheidungsurteils haben Sie genau drei Monate Zeit, sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung anzumelden (§ 188 Abs. 4 SGB V). Verpassen Sie diese Frist, drohen Beitragsnachforderungen für die gesamte Lückenzeit!

Ihre Optionen nach der Scheidung (GKV)

  • Pflichtmitgliedschaft: Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, wird automatisch bei der Krankenkasse des Arbeitgebers Pflichtmitglied
  • Freiwillige Mitgliedschaft (§ 9 SGB V): Wer nicht pflichtversichert ist (Selbstständige, Beamte), kann der bisherigen Krankenkasse beitreten. Beitrag richtet sich nach dem eigenen Einkommen
  • Weiterversicherung über Unterhalt: Bei Unterhaltsbezug ggf. weiterhin über Ex-Partner versicherbar — Krankenkasse direkt anfragen

Private Krankenversicherung (PKV): Besonderheiten

War der Ehegatte über die PKV des Partners mitversichert, endet dieser Schutz mit der Scheidung. Optionen:

  • Eigener PKV-Vertrag: Ggf. Rückkehr zur früheren Police möglich
  • Wechsel in GKV: Nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, Einkommen unter 5.962,50 €/Monat brutto 2026)
  • PKV-Basistarif: Falls kein anderer Versicherungsschutz erhältlich — Prämien auf GKV-Niveau begrenzt

Kinder: Was ändert sich?

Kinder bleiben familienversichert beim Elternteil in der GKV, solange sie kein eigenes Einkommen haben und unter 25 Jahre alt sind. Eine Trennung oder Scheidung ändert daran nichts — nur bei Wechsel des betreuenden Elternteils muss ggf. umgemeldet werden.

Checkliste nach der Scheidung

  • Rechtskraftbescheinigung des Scheidungsurteils bei der Krankenkasse einreichen
  • Neue GKV-Mitgliedschaft innerhalb von 3 Monaten anmelden
  • PKV-Vertrag auf eigenen Bestand umstellen oder Tarif neu prüfen
  • Kinder ummelden oder Familienversicherung bestätigen lassen
  • Beihilfeansprüche (Beamte) neu klären

Nichts vergessen nach der Scheidung
Unsere Checkliste "Phase 4: Nach der Scheidung" listet alle Behördengänge und Fristen.

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