Nach der Scheidung können Sie jederzeit beim Standesamt Ihren Geburtsnamen oder einen früheren Ehenamen wieder annehmen (§ 1355 Abs. 5 BGB) — kostenlos, ohne Frist. Kinder behalten ihren Namen. Anschließend müssen alle Dokumente aktualisiert werden.
Ihre drei Optionen nach der Scheidung
- Beibehaltung des Ehenamens: Ohne gesonderte Erklärung führen Sie den Ehenamen dauerhaft weiter
- Rückkehr zum Geburtsnamen: Sie nehmen Ihren Familiennamen vor der Ehe wieder an. War vor dieser Ehe bereits ein anderer Ehename geführt, kann auch dieser wieder angenommen werden (§ 1355 Abs. 5 Satz 2 BGB)
- Doppelname: Dem Ehenamen kann der Geburtsname vorangestellt oder angefügt werden — jedoch nur wenn der Ehename selbst kein Doppelname war
Ablauf der Namensänderung
- Persönliches Erscheinen beim Standesamt Ihres Wohnortes (oder des Standesamts, das die Ehe beurkundet hat)
- Unterlagen mitbringen: Personalausweis, rechtskräftiges Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk), Geburtsurkunde
- Abgabe der Namenserklärung — kostenlos nach § 1355 Abs. 5 BGB
- Sie erhalten eine Urkunde über die Namenserklärung
Alle Stellen, die aktualisiert werden müssen
| Dokument / Stelle | Zuständig | Hinweis |
|---|---|---|
| Personalausweis | Bürgeramt | Zeitnah aktualisieren |
| Reisepass | Bürgeramt | Gilt bis Ablauf, aber Reiseprobleme möglich |
| Führerschein | Straßenverkehrsamt | Gebührenpflichtig |
| Sozialversicherungsausweis | Deutsche Rentenversicherung | Kostenlos per Antrag |
| Krankenkassenkarte | Zuständige Krankenkasse | Neue Karte beantragen |
| Arbeitgeber / Lohnbuchhaltung | HR-Abteilung | Lohnsteuerdaten aktualisieren |
| Banken & Finanzdienstleister | Alle Bankinstitute, Depotbank | Schriftlich mit Urkunde |
| Finanzamt / ELSTER | Zuständiges Finanzamt | Steuernummer bleibt erhalten |
| Grundbuch | Grundbuchamt / Notar | Gebührenpflichtige Berichtigung |
Kindesnamen: Separat geregelt
Eine Namensänderung der Eltern beeinflusst nicht automatisch den Namen der Kinder. Kinder behalten ihren Nachnamen unverändert. Eine Änderung des Kindesnamens erfordert ein separates Verfahren nach dem Namensänderungsgesetz (NamÄndG) — mit wichtigem Grund und ggf. Zustimmung des Kindes (ab 5 Jahren).
Offizielle Quellen
§ 1355 BGB — Ehename (Gesetzestext) Bundesregierung.de — Namensänderung nach Scheidung bund.de — Behördenleistungen & FormulareAlle Behördengänge nach der Scheidung strukturiert abarbeiten
Unsere Checkliste "Phase 4: Nach der Scheidung" listet jeden Schritt.