§ 1355 BGB · Ratgeber Scheidungsfolgen

Namensänderung nach der Scheidung: Rückkehr zum Geburtsnamen

Nach der Scheidung den Geburtsnamen wieder annehmen? Alle Behördengänge, Fristen und Dokumente auf einen Blick — mit vollständiger Checkliste.

📅 Aktualisiert: Januar 2026 ⏱ Lesedauer: ca. 6 Min. ⚖️ § 1355 BGB
📚
Das Ratgeber-Buch
Trennung, Scheidung & Neuanfang
80+ Seiten · Deutsches Familienrecht · Stand 2026 · Auch auf Englisch
📖 Zum Buch →
TL;DR — Zusammenfassung

Nach der Scheidung können Sie jederzeit beim Standesamt Ihren Geburtsnamen oder einen früheren Ehenamen wieder annehmen (§ 1355 Abs. 5 BGB) — kostenlos, ohne Frist. Kinder behalten ihren Namen. Anschließend müssen alle Dokumente aktualisiert werden.

📌 Direkte Antwort (aktualisiert Januar 2026) Die Namensänderung nach Scheidung erfolgt durch kostenlose Erklärung beim Standesamt (§ 1355 Abs. 5 BGB). Benötigt: Personalausweis, rechtskräftiges Scheidungsurteil, Geburtsurkunde. Keine Frist. Kindesnamen ändern sich nicht automatisch.

Ihre drei Optionen nach der Scheidung

  1. Beibehaltung des Ehenamens: Ohne gesonderte Erklärung führen Sie den Ehenamen dauerhaft weiter
  2. Rückkehr zum Geburtsnamen: Sie nehmen Ihren Familiennamen vor der Ehe wieder an. War vor dieser Ehe bereits ein anderer Ehename geführt, kann auch dieser wieder angenommen werden (§ 1355 Abs. 5 Satz 2 BGB)
  3. Doppelname: Dem Ehenamen kann der Geburtsname vorangestellt oder angefügt werden — jedoch nur wenn der Ehename selbst kein Doppelname war
💡 Die Namensänderung ist jederzeit nach der Scheidung möglich — es gibt keine Frist. Sie tritt nicht automatisch ein, sondern erfordert eine aktive Erklärung beim Standesamt.

Ablauf der Namensänderung

  1. Persönliches Erscheinen beim Standesamt Ihres Wohnortes (oder des Standesamts, das die Ehe beurkundet hat)
  2. Unterlagen mitbringen: Personalausweis, rechtskräftiges Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk), Geburtsurkunde
  3. Abgabe der Namenserklärung — kostenlos nach § 1355 Abs. 5 BGB
  4. Sie erhalten eine Urkunde über die Namenserklärung

Alle Stellen, die aktualisiert werden müssen

Dokument / StelleZuständigHinweis
PersonalausweisBürgeramtZeitnah aktualisieren
ReisepassBürgeramtGilt bis Ablauf, aber Reiseprobleme möglich
FührerscheinStraßenverkehrsamtGebührenpflichtig
SozialversicherungsausweisDeutsche RentenversicherungKostenlos per Antrag
KrankenkassenkarteZuständige KrankenkasseNeue Karte beantragen
Arbeitgeber / LohnbuchhaltungHR-AbteilungLohnsteuerdaten aktualisieren
Banken & FinanzdienstleisterAlle Bankinstitute, DepotbankSchriftlich mit Urkunde
Finanzamt / ELSTERZuständiges FinanzamtSteuernummer bleibt erhalten
GrundbuchGrundbuchamt / NotarGebührenpflichtige Berichtigung

Kindesnamen: Separat geregelt

Eine Namensänderung der Eltern beeinflusst nicht automatisch den Namen der Kinder. Kinder behalten ihren Nachnamen unverändert. Eine Änderung des Kindesnamens erfordert ein separates Verfahren nach dem Namensänderungsgesetz (NamÄndG) — mit wichtigem Grund und ggf. Zustimmung des Kindes (ab 5 Jahren).

Tipp: Erstellen Sie eine persönliche Liste aller Stellen, bei denen Ihr Name erfasst ist — von Streamingdiensten bis zu Testamenten. Eine vollständige Aktualisierung kann 4–8 Wochen dauern.

Alle Behördengänge nach der Scheidung strukturiert abarbeiten
Unsere Checkliste "Phase 4: Nach der Scheidung" listet jeden Schritt.

Checklisten ansehen →