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Scheidung & Trennung —
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Schritt für Schritt.

Scheidungshilfe.online: Kostenlose Infos, Unterhaltsrechner und Beratungsstellen — plus professionelle Checklisten-Pakete für jede Phase Ihrer Trennung. Klar strukturiert. Sofort umsetzbar.

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Hinweis: Scheidungshilfe.online liefert allgemeine Informationen und Orientierungshilfen. Die Inhalte ersetzen keine Rechtsberatung nach dem RDG. Für individuelle Rechtsfragen wenden Sie sich an einen zugelassenen Fachanwalt für Familienrecht.

Ihr Weg

Die 4 Phasen der Trennung & Scheidung

Orientieren Sie sich: Jede Phase hat ihre eigenen Aufgaben, Rechte und Fristen. Wählen Sie Ihre Phase und erhalten Sie die passende Checkliste.

01
🤔

Vor der Trennung

Entscheidungsfindung, erste Orientierung, wichtige Dokumente sichern und Sofortmaßnahmen ergreifen, bevor das Gespräch geführt wird.

Orientierung & Vorbereitung
02
📅

Das Trennungsjahr

Mindestens 12 Monate getrennt leben. Trennungsunterhalt, Wohnsituation, Konten, Kinder und erste Behördengänge regeln.

12+ Monate Trennung
03
⚖️

Das Scheidungsverfahren

Anwalt beauftragen, Scheidungsantrag stellen, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und der Termin beim Familiengericht.

Verfahren & Gericht
04
🌱

Nach der Scheidung

Scheidungsbeschluss, Namensänderung, nachehelicher Unterhalt, Umgangsrecht regeln und den Neustart strukturiert angehen.

Neustart & Neuordnung
Produkte & Downloads

Professionelle Hilfe für jeden Schritt — als Download oder Buch

Drei Produkte, die Ihnen wirklich helfen: strukturierte PDF-Checklisten für alle 4 Phasen, ein umfassendes Ratgeber-Buch auf Deutsch und Englisch als E-Book, und das Buch als gedruckte Ausgabe bei Amazon.

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  • 4 Checklisten — alle Phasen
  • Phase 1: Vor der Trennung
  • Phase 2: Trennungsjahr
  • Phase 3: Scheidungsverfahren
  • Phase 4: Nach der Scheidung
  • PDF-Download · Sofortzugang per Login
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🤔 Phase 1 — Vor der Trennung

Vorbereitung
Trennungswunsch für sich selbst klar formulieren und Entscheidung reflektieren
Alle persönlichen Dokumente kopieren: Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde
Familienstammbuch und Versicherungsunterlagen sichern
Kontoauszüge der letzten 12 Monate beider Konten kopieren/sichern

🔒 6 weitere Aufgaben in dieser Checkliste — plus 9 vollständige Checklisten in allen Phasen

📅 Phase 2 — Das Trennungsjahr

12+ Monate
Trennungszeitpunkt schriftlich dokumentieren (Trennungsbrief, Zeugen, Ummeldung)
Trennungsunterhalt schriftlich und nachweisbar einfordern (Aufforderungsschreiben)
Gemeinschaftskonto prüfen: Verfügungsrahmen begrenzen oder kündigen

🔒 9 weitere Aufgaben plus Finanz-Checkliste und Behörden-Checkliste im Trennungsjahr

⚖️ Phase 3 — Das Scheidungsverfahren

Verfahren
Fachanwalt für Familienrecht recherchieren und Erstgespräch vereinbaren
Möglichkeit der einvernehmlichen Scheidung mit dem Partner klären

🔒 8 weitere Aufgaben zum Verfahren inkl. Gerichtstermin-Checkliste

🌱 Phase 4 — Nach der Scheidung

Neustart
Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk sicher aufbewahren
Namensänderung beim Einwohnermeldeamt beantragen (wenn gewünscht)

🔒 8 weitere Aufgaben plus Bonus: Checkliste Kinder & Sorgerecht

📥 Nach dem Kauf: Sie erhalten Sofortzugang zu Ihrem Mitgliederbereich sowie alle Checklisten als druckbares PDF — dauerhaft abrufbar, ohne Abonnement, ohne versteckte Kosten. 14-tägiges Widerrufsrecht nach deutschem Recht (ausgenommen digitale Inhalte nach Lieferung, siehe Widerrufsbelehrung).
Ratgeber

Alle wichtigen Themen im Überblick

Von Trennungsunterhalt bis Namensänderung — hier finden Sie alle relevanten Infobereiche, kostenlos und verständlich erklärt. Alle Ratgeber →

Kinder & Familie

Kinder bei Trennung & Scheidung

Das Wohl der Kinder steht an erster Stelle. Was bedeutet das konkret für Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesunterhalt?

Sorgerecht — was bleibt wie es ist

In Deutschland bleibt das gemeinsame Sorgerecht auch nach einer Trennung grundsätzlich bestehen. Beide Elternteile entscheiden gemeinsam über wesentliche Belange: Schulwahl, medizinische Eingriffe, Auslandsreisen und Religionszugehörigkeit.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht (wo das Kind wohnt) kann separat geregelt werden. Ist eine Einigung nicht möglich, entscheidet das Familiengericht stets nach dem Kindeswohl.

🏠 Residenzmodell — klassisch

Das Kind lebt hauptsächlich bei einem Elternteil. Der andere hat regelmäßige Umgangskontakte (klassisch: jedes 2. Wochenende + Hälfte der Ferien). Der nicht betreuende Elternteil zahlt Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.

📊

Kindesunterhalt — Düsseldorfer Tabelle

Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach Alter des Kindes und Nettoeinkommen des Zahlungspflichtigen. Die Tabelle wird jährlich angepasst. Mindestunterhalt (2026): 480 € (0–5 J.) bis 693 € (12–17 J.).

🧡

Kinder emotional begleiten

Kinder brauchen die Botschaft: „Du bist nicht schuld, und wir lieben dich beide." Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) und örtliche Erziehungsberatungsstellen bieten kostenlose Hilfe.

🏛️

Unterhaltsvorschuss

Zahlt der zahlungspflichtige Elternteil nicht, springt das Jugendamt mit Unterhaltsvorschuss ein — bis zum 18. Lebensjahr des Kindes (max. 72 Monate bis 12 J., unbegrenzt ab 12 J. bei Bedürftigkeit).

⚠️

Umgangsboykott — was tun?

Wird Umgang verweigert, kann beim Familiengericht ein Vollstreckungsantrag (Ordnungsgeld, Umgangspflegschaft) gestellt werden. Väteraufbruch e.V. und Jugendamt können helfen.

📊 Düsseldorfer Tabelle 2026

Unterhaltsrechner 2025

Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) und nachehelicher Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB) — rechtlich fundiert mit allen Berechnungsschritten.

🧒 Bis zu 4 Kinder 💶 Kindergeldanrechnung 🛡️ Selbstbehalt 2026 📋 Alle Schritte transparent
👶

Kindesunterhalt — Düsseldorfer Tabelle 2026

Bereinigtes Nettoeinkommen · Kindergeldanrechnung (§ 1612b BGB) · Selbstbehaltsprüfung · Mangelfall

💼 Einkommen des Unterhaltspflichtigen
Monatliches Netto nach Steuern/SV
Leer lassen = 5%-Pauschale automatisch
Wird automatisch berechnet
🧒 Kinder (max. 4)
👨‍👩‍👦 Kindergeld & Betreuung
Stand 01.01.2026: 255 € pro Kind

📊 Düsseldorfer Tabelle 2026 — Vollständige Übersicht

Gültig ab 01.01.2026 · Fett = Tabellenunterhalt (brutto) · Klein = nach Kindergeldanrechnung

💶 Kindergeldanrechnung (§ 1612b BGB)

Das Kindergeld (2026: 259 € je Kind/Monat) wird angerechnet:
Minderjährige (0–17 J.): Halbes Kindergeld = 129,50 € Abzug vom Tabellenunterhalt
Volljährige (ab 18 J.): Volles Kindergeld = 255 € Abzug
• Beim Wechselmodell gelten abweichende Regeln (Anlage C) — bitte anwaltliche Beratung einholen.

🏠

Trennungsunterhalt — § 1361 BGB

Während des Trennungsjahres · Differenzmethode · 3/7-Regel · Selbstbehalt 1.475 € (2026)

👤 Einkommen beider Eheleute
🧒 Kinder & Sonstiges
📜

Nachehelicher Unterhalt — §§ 1569 ff. BGB

Ab Rechtskraft der Scheidung · Halbteilungsgrundsatz · Eigenverantwortung · Befristung (§ 1578b)

💼 Einkommen nach Scheidung
📋 Tatbestand & Kinder
Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die Fragen, die wir am häufigsten erhalten — von der Trennung bis nach der Scheidung.

Das Trennungsjahr dauert mindestens zwölf Monate ab dem Tag der tatsächlichen Trennung. Getrennt leben bedeutet: keine gemeinsame Haushaltsführung mehr, kein Kochen füreinander, keine gemeinsame Wäsche. Das ist auch unter einem Dach möglich, wenn die Trennung klar vollzogen ist. Erst nach Ablauf des Trennungsjahres kann beim Familiengericht ein Scheidungsantrag gestellt werden. Wichtig: Notieren Sie das genaue Trennungsdatum schriftlich — es kann im Verfahren relevant werden.
Die Scheidungskosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der in der Regel mit drei Monatsgehältern beider Ehegatten angesetzt wird. Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 4.000 €/Monat ergibt sich ein Verfahrenswert von rund 12.000 €. Daraus entstehen:
  • Gerichtskosten: ca. 400–600 € (1,0-fache Gebühr nach GKG)
  • Anwaltsgebühren: mind. 1 Anwalt erforderlich; bei einvernehmlicher Scheidung teilen sich beide die Kosten eines gemeinsamen Anwalts (~1.000–1.500 €)
  • Streitige Scheidung: beide brauchen eigene Anwälte, Kosten verdoppeln sich
Bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe (VKH) beim Familiengericht beantragt werden. Die Bewilligung hängt von Einkommen und Vermögen ab.
Nein — bei einer einvernehmlichen Scheidung (beide sind einverstanden, keine strittigen Folgesachen) genügt ein gemeinsamer Anwalt, der den Scheidungsantrag für einen Ehepartner stellt. Der andere Ehepartner kann dem Antrag zustimmen, ohne eigene anwaltliche Vertretung zu benötigen. Ausnahme: Sobald auch nur ein Streitpunkt besteht (Unterhalt, Wohnung, Vermögen), müssen beide Seiten durch eigene Anwälte vertreten sein. Ein vorab geklärter Scheidungsfolgenvertrag spart erhebliche Kosten.
Das gemeinsame Sorgerecht bleibt nach einer Scheidung grundsätzlich bestehen — beide Elternteile entscheiden weiterhin gemeinsam über wesentliche Angelegenheiten (Schulwahl, medizinische Eingriffe, Auslandsreisen). Lediglich das Aufenthaltsbestimmungsrecht (wo das Kind seinen Hauptwohnsitz hat) kann einem Elternteil allein zugesprochen werden, wenn keine Einigung möglich ist. Das Familiengericht entscheidet ausschließlich nach dem Kindeswohl. Eine Einigung im Einvernehmen ist für alle Beteiligten — vor allem für das Kind — die beste Lösung.
Ja — während des Trennungsjahres haben Sie nach § 1361 BGB grundsätzlich Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn Ihr Einkommen geringer ist als das Ihres Ehepartners. Die Höhe richtet sich nach der sogenannten 3/7-Differenzmethode: 3/7 der Einkommensdifferenz beider Eheleute (nach Abzug von Berufskosten und Kindesunterhalt). Voraussetzung: Sie müssen den Anspruch schriftlich geltend machen — am besten per Einschreiben mit Rückschein. Erst ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Aufforderung schuldet der andere Ehepartner rückwirkend Unterhalt. Unser Rechner gibt Ihnen eine erste Orientierung zur möglichen Höhe.
Nein — niemand ist rechtlich verpflichtet, die gemeinsame Wohnung zu verlassen. Beide Ehepartner haben während des Trennungsjahres grundsätzlich ein gleiches Nutzungsrecht. Das Familiengericht kann jedoch auf Antrag eine Wohnungszuweisung nach § 1361b BGB vornehmen, insbesondere wenn:
  • Kinder im Haushalt leben und deren Wohl gefährdet ist
  • Ein Partner auf die Wohnung angewiesen ist (Behinderung, Pflegebedarf)
  • Es zu häuslicher Gewalt oder Bedrohungen kommt
Wer freiwillig auszieht, kann eine Nutzungsentschädigung verlangen, wenn der verbleibende Ehepartner die alleinige Nutzung der gemeinsamen Wohnung genießt. Diese entspricht in der Regel der Hälfte der ortsüblichen Miete.
Für gemeinsame Kredite (z.B. gemeinsam aufgenommenes Baudarlehen) haften beide Ehepartner gesamtschuldnerisch gegenüber der Bank — das bedeutet: die Bank kann jeden Partner auf die volle Summe in Anspruch nehmen, unabhängig von einer internen Einigung. Im Innenverhältnis können Sie vereinbaren, wer welche Schulden übernimmt. Eine solche Schuldübernahme muss jedoch von der Bank genehmigt werden (§ 415 BGB). Wichtig: Informieren Sie Ihre Bank frühzeitig und lassen Sie Vollmachten widerrufen, damit keine neuen Gemeinschaftsschulden entstehen.
Der Versorgungsausgleich wird im Scheidungsverfahren automatisch vom Familiengericht durchgeführt — Sie müssen keinen gesonderten Antrag stellen. Das Gericht fordert alle relevanten Rentenversicherungsträger an, die Anwartschaften beider Eheleute zu ermitteln. Aufgeteilt werden alle Versorgungsanrechte, die während der Ehezeit erworben wurden:
  • Gesetzliche Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung)
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Private Rentenversicherungen mit Halbteilungsregelung
  • Beamtenversorgung, Berufsständische Versorgungswerke
Ausnahmen: Bei Ehen unter drei Jahren kann der Versorgungsausgleich auf Antrag ausgeschlossen werden. Beide Eheleute können ihn auch durch notariellen Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung ganz oder teilweise ausschließen.
Ja — nach rechtskräftiger Scheidung können Sie beim Standesamt die Wiederannahme Ihres Geburtsnamens oder des Namens aus einer früheren Ehe erklären (§ 1355 Abs. 5 BGB). Das ist jederzeit nach der Scheidung möglich und kostenlos. Sie können auch weiterhin den Ehenamen behalten oder einen Doppelnamen führen. Wichtig: Nach der Namensänderung müssen zahlreiche Dokumente aktualisiert werden — Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Bankunterlagen, Sozialversicherungsausweis, Krankenkassenkarte und Arbeitgeberinformationen.
In Deutschland ist der gesetzliche Güterstand die Zugewinngemeinschaft — das bedeutet aber nicht, dass das Vermögen beider Eheleute gemeinsam gehört. Jeder behält sein eigenes Vermögen. Beim Zugewinnausgleich bei der Scheidung wird lediglich der Wertzuwachs des Vermögens während der Ehe ausgeglichen. Wer während der Ehezeit mehr Vermögen aufgebaut hat (höherer Zugewinn), zahlt dem anderen die Hälfte der Differenz. Ausgenommen sind Erbschaften und Schenkungen — diese zählen nicht zum Zugewinn, auch wenn sie während der Ehe erhalten wurden.
Die beitragsfreie Familienversicherung über den Ehepartner endet mit dem Tag der rechtskräftigen Scheidung — nicht schon bei der Trennung. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie drei Monate Zeit, sich selbst bei einer gesetzlichen Krankenversicherung anzumelden (§ 188 Abs. 4 SGB V). Diese Frist sollten Sie unbedingt einhalten, um Lücken im Versicherungsschutz zu vermeiden. Wer selbst krankenversichert war (eigene GKV-Mitgliedschaft oder PKV), ist nicht betroffen. Bei der PKV gelten abweichende Regelungen — prüfen Sie Ihren Tarif und sprechen Sie ggf. mit einem unabhängigen Versicherungsberater.
Den Unterhaltsvorschuss beantragen Sie beim zuständigen Jugendamt Ihres Wohnortes. Voraussetzungen: Das Kind lebt bei Ihnen, ist unter 18 Jahre alt, und der andere Elternteil zahlt keinen oder zu wenig Unterhalt. Die aktuellen Beträge (2026) richten sich nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt:
  • 0–5 Jahre: bis zu 230 €/Monat (480 € Mindestunterhalt minus 253 € Kindergeld)
  • 6–11 Jahre: bis zu 301 €/Monat
  • 12–17 Jahre: bis zu 395 €/Monat
Das Jugendamt versucht anschließend, den gezahlten Vorschuss vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückzufordern. Bringen Sie zum Antrag: Geburtsurkunde des Kindes, Einkommensnachweise und ggf. Scheidungsurteil mit.
Anwaltsgebühren bei Scheidungen richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Verfahrenswert. Bei einem Verfahrenswert von 10.000 € beträgt die gesetzliche Grundgebühr ca. 725 € zzgl. MwSt. Bei Einigung und einvernehmlichem Vorgehen sind die Kosten entsprechend geringer. Tipps zur Anwaltswahl:
  • Wählen Sie einen Fachanwalt für Familienrecht — erkennbar am Fachanwaltstitel
  • Nutzen Sie die Anwaltssuche der Bundesrechtsanwaltskammer oder des Deutschen Anwaltvereins
  • Erstkonsultation: viele Anwälte bieten ein erstes Beratungsgespräch für 90–190 € an
  • Bei geringem Einkommen: Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen (ca. 15 € Eigenanteil)
Nach dem Kauf über PayPal erhalten Sie sofortigen Zugang zu Ihrem Mitgliederbereich und allen gebuchten Checklisten als PDF. Da es sich um digitale Inhalte handelt, erlischt das Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 5 BGB sobald Sie der sofortigen Bereitstellung zustimmen und die Lieferung beginnt. Weitere Details in unserer .
4,8
★★★★★
basierend auf 23 Nutzerbewertungen
Erfahrungsberichte

Was Nutzerinnen & Nutzer sagen

Erfahrungen von Menschen, die unsere Checklisten und Ratgeber in ihrer eigenen Trennungs- oder Scheidungsphase genutzt haben.

TH
Thomas H.
Premium-Paket
★★★★★
vor 5 Tagen

Als Mann in einer schwierigen Scheidungssituation hatte ich das Gefühl, niemand erklärt mir die Fakten ohne Schönfärberei. Diese Seite hat das geändert. Der Unterhaltsrechner und die Checklisten zum Versorgungsausgleich waren Gold wert — ich bin viel besser vorbereitet ins Anwaltsgespräch gegangen.

KW
Katharina W.
Komplett-Paket
★★★★★
vor 1 Woche

Meine Güte, ich hab so viele Websites durchforstet und überall entweder Angstmacherei oder nichts Konkretes. Hier ist das komplett anders: strukturiert, empathisch, ohne Juristendeutsch. Die Checkliste für die Übergabe der Kinder hat mir sehr geholfen.

MR
Michael R.
Basis-Paket
★★★★☆
vor 9 Tagen

Für den Preis absolut empfehlenswert. Das Basis-Paket war ein sehr guter Einstieg — ich hab damit erstmal die wichtigsten To-dos der ersten Phase abgehakt. Inzwischen hab ich auf Komplett aufgestockt. Bin froh, dass es so was gibt.

JB
Julia B.
Premium-Paket
★★★★★
vor 11 Tagen

Ich bin alleinerziehend mit zwei Kindern und war komplett überfordert. Die Checkliste zum Kindesunterhalt und der Ratgeber zum Sorgerecht haben mir erklärt, was ich verlangen kann und was nicht. Sachlich, klar, ohne Drama. Danke!

AK
Andreas K.
Komplett-Paket
★★★★★
vor 2 Wochen

Hervorragende Aufbereitung. Der Ratgeber zur Scheidungsfolgenvereinbarung hat mir buchstäblich tausende Euro gespart, weil ich genau wusste, welche Punkte ich mit meinem Anwalt besprechen muss — und ich habe nur 90 Minuten statt eines halben Tages gebraucht.

LP
Laura P.
Komplett-Paket
★★★★★
vor 2 Wochen

Was mich besonders beeindruckt hat: die Checkliste geht auf Dinge ein, die ich nie auf dem Schirm hatte — Vollmachten widerrufen, Steuerklasse wechseln, Krankenversicherung. Ich wäre da blind reingestolpert. Sehr empfehlenswert.

GN
Gerhard N.
Basis-Paket
★★★★☆
vor 3 Wochen

Ich bin 58, nicht sonderlich digitalaffin — aber die Seite ist so klar aufgebaut, dass ich alles sofort gefunden habe. Der Phasenplan hat mir geholfen zu verstehen, wo ich gerade stehe und was als nächstes kommt. Sehr beruhigend in einer unruhigen Zeit.

MV
Martina V.
Premium-Paket
★★★★★
vor 3 Wochen

Der Unterhaltsrechner mit der Düsseldorfer Tabelle 2026 ist allein den Kauf wert. Ich habe damit die Berechnungen meines Ex-Mannes nachprüfen können — und einen Fehler von über 140 € monatlich gefunden. Das Tool ist wirklich durchdacht.

FK
Franziska K. ★★★★★
vor 4 Wochen

"Die Meditations-Infos haben mir den Mut gegeben, es außergerichtlich zu versuchen. Hat funktioniert."

CH
Christian H. ★★★★★
vor 4 Wochen

"Endlich mal ein Ratgeber, der auch die finanzielle Seite für Väter fair darstellt. Klar empfehlenswert."

SE
Stefanie E. ★★★★★
vor 5 Wochen

"Habe die Checklisten ausgedruckt und abhaken lassen — viel besser als endlose Tabs offen zu haben."

BL
Bernd L. ★★★★☆
vor 5 Wochen

"Gut strukturiert, seriöse Quellen. Der Hinweis, keinen Rechtsrat zu geben, passt zum Konzept — bin froh über die Transparenz."

RD
Renate D. ★★★★★
vor 6 Wochen

"Habe das Premium-Paket für meine Tochter gekauft. Sie ist froh, so einen Leitfaden zu haben."

PZ
Peter Z. ★★★★★
vor 6 Wochen

"Der Versorgungsausgleich-Artikel hat mir mehr erklärt als mein erster Anwaltstermin. Sehr klar geschrieben."

IH
Ingrid H. ★★★★★
vor 7 Wochen

"Ich bin nach 28 Jahren Ehe in einer Situation, die ich nie für möglich gehalten hätte. Diese Checklisten geben mir das Gefühl, die Kontrolle zurückzubekommen."

DN
David N. ★★★★★
vor 7 Wochen

"Schneller Download, sofort verwertbare Infos. Kein Schnickschnack, kein Marketing-Blabla — einfach nützlich."

UM
Ulrike M. ★★★★★
vor 8 Wochen

"Wäre schön, wenn es auch eine App gäbe — aber als PDF-Checkliste ist es schon sehr praktisch. Wirklich hilfreich."

OT
Oliver T. ★★★★☆
vor 8 Wochen

"Hat mir geholfen, mit meiner Ex auf einer sachlichen Ebene zu verhandeln. Beide hatten denselben Informationsstand — das macht einen Unterschied."

NF
Nicole F. ★★★★★
vor 9 Wochen

"Sehr empfehlenswert — besonders der Ratgeber zur Krankenversicherung nach Scheidung hat mich vor einem teuren Fehler bewahrt."

HG
Hans-Werner G. ★★★★★
vor 10 Wochen

"Für mich als Rentner war wichtig zu verstehen, wie der Versorgungsausgleich meine Rente beeinflusst. Hier hab ich die klarste Erklärung gefunden."

ES
Eva-Maria S. ★★★★★
vor 11 Wochen

"Bin Lehrerin, also sehr am Lesen — und trotzdem war ich erstaunt, wie verständlich alles erklärt ist. Habe die Checklisten an eine Freundin weitergegeben."

WR
Wolfgang R. ★★★★★
vor 12 Wochen

"3 Monate nach der Trennung hat diese Website mein Leben ein Stück einfacher gemacht. Mehr kann man von einem Informationsprodukt nicht verlangen."

Haben Sie unsere Checklisten genutzt?

Wir freuen uns über Ihr ehrliches Feedback — es hilft anderen Menschen in einer ähnlichen Situation, die richtige Entscheidung zu treffen.

service@scheidungshilfe.online

Die abgebildeten Nutzerstimmen sind Selbstauskünfte von Käuferinnen und Käufern der digitalen Checklisten-Produkte auf scheidungshilfe.online.
Vor- und Nachname wurden auf Nachnamens-Initial gekürzt. Inhalte wurden nicht verändert.

Hilfe finden

Beratungsstellen & Anlaufpunkte

Diese Organisationen helfen Ihnen — viele kostenlos und vertraulich. Kein Anwalt, kein Gericht, nur Unterstützung.

Ehe- & Familienberatung
Kostenlos

Caritas

Bundesweite Ehe-, Familien- und Lebensberatung, auch in Trennungs- und Scheidungssituationen. Persönlich und vertraulich.

caritas.de →
Sozialberatung
Kostenlos

Diakonie

Ehe- und Familienberatung, niedrigschwellige Erstberatung, auch digital und telefonisch verfügbar.

diakonie.de →
Familienplanung
Kostenlos

pro familia

Beratung zu Partnerschaft, Trennung und Familie. Bundesweit mit über 180 Beratungsstellen vertreten.

profamilia.de →
Öffentliche Stelle
Kostenlos

Jugendamt

Hilfe bei Sorge- und Umgangsrecht, Unterhaltsvorschuss und begleiteten Umgangskontakten. Kommunal erreichbar.

blja.de →
Interessenverband
Kostenlos

VAMV

Verband alleinerziehender Mütter und Väter. Beratung, Vernetzung, Interessenvertretung bundesweit.

vamv.de →
Väterrechte
Kostenlos

Väteraufbruch für Kinder

Netzwerk und Beratung für Väter im Umgangsstreit. Regionale Anlaufstellen, Selbsthilfegruppen, Rechtsinfos.

vafk.de →
Mediation

Bundesverband Mediation

Mediatorensuche nach PLZ. Außergerichtliche Einigung bei Scheidungsfolgen — günstiger als Gericht.

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Staatliche Erstberatung

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